Regionale Beratungsstelle zur Unterstützung der kommunalen Wärmeplanung

Eines der Ziele des Landes Baden-Württemberg ist es, bis 2040 die Klimaneutralität des Gebäudebestands zu erreichen. Eines der Kernelemente ist hierfür die kommunale Wärmeplanung.

Diese umfasst eine Bestandsanalyse zum Wärmebedarf und zur Versorgungsstruktur in einer Kommune sowie eine Analyse der vorhandenen Potenziale zur Wärmeversorgung mittels erneuerbarer Energien. Darauf aufbauend wird ein Szenario für eine klimaneutrale Wärmeversorgung im Jahr 2040 erstellt und eine Strategie entwickelt, wie dieser Umbau gelingen kann und wie die Prioritäten zu setzen sind (siehe § 7c Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg). Nach § 7d Klimaschutzgesetz sind Stadtkreise und Großen Kreisstädte verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen solchen kommunalen Wärmeplan zu erstellen. Für die übrigen Gemeinden ist die Erstellung freiwillig.

Die Energieagentur in Horb ist die regionale Beratungsstelle zur kommunalen Wärmeplanung für den Landkreis Freudenstadt. Unsere Aktivitäten umfassen die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit, Aufbau und Etablierung des Netzwerks sowie fachlich-konzeptionelle Unterstützung u.a. bei der Beantragung von Fördermitteln oder der Initiierung von gemeindeübergreifenden Wärmeplanungen. Gefördert werden wir über das Klimaschutz-Plus-Programm 2021.

Egal, ob Sie zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet sind oder freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen wollen, wir helfen Ihnen weiter!

Im Landkreis Freudenstadt sind die Großen Kreisstädte Horb a.N. und Freudenstadt jeweils zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans verpflichtet.

Die Stadt Dornstetten, die Gemeinden Baiersbronn, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Alpirsbach, Waldachtal und Eutingen i. G. können sich freiwillig für eine kommunale Wärmeplanung entscheiden und dafür Fördergelder beantragen.

Für die Gemeinden Empfingen, Schopfloch, Glatten, Seewald, Bad-Rippoldsau-Schapbach, Grömbach und Wörnersberg besteht diese Fördermöglichkeit, wenn sie sich zu einem Konvoi von mindestens zwei Gemeinden zusammenschließen. Nähere Informationen finden Sie hier:

https://www.kea-bw.de/waermewende/wissensportal/foerderprogramm-fuer-die-freiwillige-kommunale-waermeplanung

 

Weitere Informationen zur Wärmeplanung erhalten Sie auf der Seite der Landesenergieagentur: Informationen und Hilfen zur kommunalen Wärmeplanung (kea-bw.de)

 

Einen detaillierten Handlungsleitfaden können Sie hier herunterladen: https://www.kea-bw.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/094_Leitfaden-Kommunale-Waermeplanung-022021.pdf

 

Eine Übersicht aller regionalen Beratungsstellen in Baden-Württemberg ist hier zu finden:

https://www.kea-bw.de/waermewende/netzwerk/nw-regionale-beratungsstellen-zur-unterstuetzung-der-kwp

 

Wir freuen uns über eine gute Zusammenarbeit mit unseren Netzwerkpartnern im Nordschwarzwald: Clean Energy GmbH, der Gemeinschaft der Energieberater im Landkreis Calw e.V. und der Klimaschutz-und Energieagentur Enzkreis Pforzheim gGmbH.

An dieser Stelle werden wir Sie über Aktionen und Aktivitäten im Bereich der kommunalen Wärmeplanung informieren und auf dem Laufenden halten.

Presseinformation vom 12.09.2022

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2022_09_12_Presseinformation_Kommunale W
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Kooperationspartner: Landkreis Freudenstadt