Kommunen erhalten jetzt bis zu 80 Prozent Förderung, wenn Sie für Nichtwohngebäude ein energetisches Sanierungskonzept erstellen lassen oder einen Neubau planen. Den Antrag muss ein qualifizierter Energieberater stellen.
Seit dem 28. Oktober fördert das Land Baden-Württemberg Sanierungsfahrpläne für Wohngebäude. Nach Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie können Eigentümer und Besitzer privater Wohngebäude über einen Energieberater einen Zuschuss bei der L-Bank beantragen.
Mit Datum von heute (08.05.2015) wurden alle Teile (Kommunaler Programmteil, Allgemeiner Programmteil, Programm für Vereine) des vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM) Baden-Württemberg getragenen Förderprogramms Klimaschutz-Plus für 2015 neu gestartet.