Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat die Antragsformalien zum 01.01.2018 geändert. Aus dem einstufigen Verfahren wurde ein zweistufiges ähnlich wie es die KfW nutzt. Für den Endkunden bedeutet das, dass der Förderantrag vor dem Einbau der neuen Heizungsanlage gestellt werden muss und nach der Maßnahme ein Verwendungsnachweis erbracht werden muss. Für Anlagen die 2017 in Auftrag gegeben wurden aber bis zum 31.12.2017 noch nicht in Betrieb genommen wurden gilt eine...
Ab dem 1. Januar 2018 müssen Förderanträge für das Marktanreizprogramm beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) eingereicht werden, BEVOR ein Auftrag für z.B. eine Biomasse-, Solarthermieanlage oder einer Wärmepumpe vergeben wird. Die derzeit gültigen technischen Anforderungen bleiben weiterhin bestehen. Als Beginn der Maßnahme versteht das BAFA den Abschluss eines Leistungs- oder Liefervertrags.