Energiemanagement-Systeme für kleine und mittlere Unternehmen


EnMs

Wenn es ums Energiesparen geht, ist es nicht damit getan, das Licht am Ende des Arbeitstags auszuschalten, die Heizung zu drosseln oder die Fenster zu schließen. Nur mit einem sorgfältig geplanten, gut durchdachten Management lassen sich wirksame Energiesparmaßnahmen im Unternehmen umsetzen und dauerhafte Erfolge erzielen.

 

Durch die europäische Energie-Effizienzrichtlinie werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet jährlich 1,5 Prozent des Energieverbrauchs aus dem Mittelwert eines dreijährigen Vergleichszeitraums einzusparen. Hierzu sollen sie in ihrer Zuständigkeit Anreize zur Energieeinsparung schaffen. Aus diesem Grunde können Unternehmen in Deutschland die Stromsteuererstattung seit Herbst 2014 nur noch erhalten, wenn sie ein Energiemanagement-System einführen.

 

Folgende Fragen stellen sich den Geschäftsführer*innen der Unternehmen:

  • Macht eine Zertifizierung nach ISO DIN 50001, DIN 16247-1 oder das sog. "alternative System" Sinn?
  • Was kann und muss ich wann unternehmen?
  • Wie erfasse ich die Verbraucher*innen, wie ermittle ich die Einsparpotentiale?

Mit dem novellierten und am 26.11.2019 in Kraft getretenen Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) wurden neue Regelungen zu den verpflichtenden Energieaudits bei Nicht-KMU eingeführt.

Für nicht KMU gilt folgendes: BAFA - Energieaudit nach EDL-G

 

Europäische kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits befreit, wenn sie diese dennoch durchführen, hat dies großen Einfluss auf die Energieeffizienz und den Klimaschutz.

Die Energieagentur in Horb kann Ihr Unternehmen dabei unterstützen, rechtzeitig die richtigen Maßnahmen zu ergreifen. Schritt für Schritt begleiten wir Sie auf dem Weg zum passenden Energiemanagement-System und helfen Ihnen, Ihr Unternehmen energetisch fit für die Zukunft aufzustellen.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Energiemanagerin Anna Neumann (Tel: 07451-5539443), Energiemanagement-Beauftragte EnMB-TÜV (TÜV Süd), gerne zur Verfügung.

Energieaudits sind für Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen zählen (sog. Nicht-KMU), Pflicht.

Weitere Infos finden Sie auf dem BAFA-Merkblatt zu den Energieaudits oder Sie wenden sich an uns.

Suchen Sie etwas Bestimmtes?

Kooperationspartner: Landkreis Freudenstadt