Bei dem „Fifty-Fifty-Modell“ handelt es sich um ein Einsparbeteiligungs-Modell, dass die Nutzer*innen an den durch nicht benötigte Energie (Strom- und Wärmeenergie) und den Wasserminderverbrauch erzielten Einsparungen beteiligt und so Nutzerverhaltensänderungen unmittelbar honoriert.
Neben der Energieeinsparung und der damit verbundenen CO2-Einsparung steht der pädagogische Aspekt im Vordergrund.
Erfahrungen mit bereits durchgeführten Projekten zeigen, dass mit einem Einsparbeteiligungsprojekt Einsparungen von 10 % bis zu 15 % erreicht werden können.
Somit kann das Einsparbeteiligungsprojekt als erfolgreiches Instrument angesehen werden, um nachhaltig den Verbrauch und die CO2-Emissionen zu senken und durch das Erlernen des bewussten Umgangs mit Energie und Wasser Verhaltensänderungen nachhaltig in der Gesellschaft zu verankern.
Es wurden bereits „Stand by“ - Unterrichtseinheiten an den 3 Schulen erfolgreich durchgeführt.
Bemessungsgrundlage und Bewertung:
Für jede teilnehmende Schule wird auf der Grundlage des Energie- und Wasserverbrauchs der vergangenen Jahre der Basisverbrauchswert für Strom, Wärme und Wasser ermittelt. Der Basiswert wird für die Projektlaufzeit (3 Jahre) festgeschrieben und als Mittelwert aus den zwei vorangegangenen Jahren berechnet. Sollten die Werte dieser beiden Jahre um mehr als 15 % abweichen, wird ein drittes Jahr zur Ermittlung des Basiswertes mit hinzu gezogen.
Diese mittleren Verbrauchswerte gelten als Grundlage für die Bemessung der Einsparungen. Davon ausgehend werden die Summen der ersparten Kosten in den einzelnen Bereichen jeweils auf der Basis der in jedem Projektjahr berechneten Energiepreise ermittelt. Der Energieverbrauch für Wärme wird witterungsbereinigt. Alle Medien werden bei Bedarf Maßnahmen- und Investitionsbereinigt.
Verwendung der Rückvergütung:
Die eingesparten Haushaltsmittel werden unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben wie folgt verwendet:
Ein Anteil von 50 % der nachgewiesenen Einsparungen verbleibt zur freien Verwendung für schulische Zwecke bei der Schule und wird nach Feststellung des Ergebnisses jährlich der Schule gutgeschrieben.
Der verbleibende Anteil von 50 % verbleibt beim Haushalt des Schulträgers und wird zur Deckung der Kosten des Energiemanagers und z.B. für energiesparende Maßnahmen sowie Maßnahmen des Bauunterhalts an Schulen verwendet.
Voraussetzungen Schule:
Aufgaben des Schulträgers / Energiemanagers: