Im Folgenden möchten wir Ihnen einen Überblick über für die Bereiche des Klimaschutzes und der Energiewende besonders relevante Gesetze auf Bundes- und Landesebene geben. Die einzelnen Gesetze sind kurz beschrieben und enthalten Links zu den vollständigen Texten zum Nachlesen.
Auf Bundesebene:
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Die aktuelle Fassung des Energiewirtschaftgesetzes trat am 13. Juli 2005 in Kraft. Das EnWG enthält die grundlegenden Regeln zum Recht der leitungsgebundenen Energie, die für das gesamte Bundesgebiet gelten. Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf den erneuerbaren Energien beruht.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2020
Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat am 1. November 2020 in Kraft. Mit dem GEG werden das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die bisherige Energieeinsparverordnung (EnEV) und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem modernen Gesetz zusammengeführt. Das GEG regelt die Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung. Zudem werden die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vollständig umgesetzt und die Anforderungen an ein Niedrigstenergiegebäude definiert.
Mit der am 01. Januar 2024 in Kraft getretenen Novelle wurde der zulässige Jahres-Primärbedarf im Neubau von 75 Prozent des Referenzgeäudes auf 55 Prozent gesenkt.
Bundesklimaschutzgesetz (KSG)
Das Bundes-Klimaschutzgesetz trat am 18. Dezember 2019 in Kraft. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Erfüllung der nationalen Klimaschutzziele sowie die Einhaltung der europäischen Zielvorgaben zu gewährleisten. Grundlage bildet die Verpflichtung nach dem Übereinkommen von Paris aufgrund der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen.
Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gilt seit dem Jahr 2002. Es regelt die Förderung für die gemeinsame und besonders effiziente Erzeugung von Strom und Wärme. Mit der am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen Novelle des KWKG können Betreiber zeitlich befristete Zuschlagszahlungen erhalten.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023
In Deutschland ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) seit mehr als 20 Jahren eine zentrale Grundlage für den Ausbauerfolg der erneuerbaren Energien im Stromsektor. Das geltende EEG aus dem Jahre 2017 wurde 2023 durch ein grundlegend novelliertes EEG ersetzt, welches am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist.
Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)
Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) trat am 2. September 2016 in Kraft und regelt den Markt für den Betrieb von Messstellen und die Ausstattung der leitungsgebundenen Energieversorgung mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen.
Stromsteuergesetz (StromStG)
Das Stromsteuergesetz (StromStG) regelt die Besteuerung des Verbrauchs von elektrischem Strom durch eine Stromsteuer in Deutschland. Es trat am 1. April 1999 in Kraft.
Energiesteuergesetz (EnergieStG)
Das Energiesteuergesetz (EnergieStG) regelt die Besteuerung aller Energiearten sowohl fossiler Herkunft (Mineralöle, Erdgas, Flüssiggase und Kohle) als auch nachwachsender Energieerzeugnisse (Pflanzenöle, Biodiesel, Bioethanol) und synthetischer Kohlenwasserstoffe aus Biomasse als Heiz- oder Kraftstoff in Deutschland. Es löste am 15. Juli 2006 das Mineralölsteuergesetz (MinöStG) ab.
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Das Energiedienstleistungsgesetz soll für einen geringeren Primärenergieverbrauch sorgen und damit den Klimaschutz unterstützen. Es geht auf eine EU-Richtlinie zurück und richtet sich vor allem an Unternehmen. Es trat am 12. November 2012 in Kraft.
Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG)
Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz dient zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen. Es trat am 17. Mai 2012 in Kraft.
Elektromobilitätsgesetz (EmoG)
Das Elektromobilitättsgesetz trat am 12. Juni 2015 in Kraft. Mit diesem Gesetz wird das Ziel verfolgt, elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Straßenverkehr besondere Privilegien einzuräumen zu können. Dazu gehören beispielsweise die Zuweisung besonderer Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum, die Verringerung oder der Erlass von Parkgebühren sowie die Ausnahme von bestimmten Zufahrtsbeschränkungen. Zur besseren Überprüfbarkeit werden die Fahrzeuge speziell gekennzeichnet (sogenanntes „E-Kennzeichen“).
Energiekonzept der Bundesregierung
Mit dem Energiekonzept vom 28. September 2010 formuliert die Bundesregierung Leitlinien für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung und beschreibt erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien. Es geht um die Entwicklung und Umsetzung einer langfristigen, bis 2050 reichenden Gesamtstrategie.
Auf Landesebene:
Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg 2020
Das Klimaschutzgesetz von Baden-Württemberg ist am 31. Juli 2013 in Kraft getreten. In den Jahren 2020 und 2021 fand eine Novellierung statt.
Aufgrund des voranschreitenden Klimawandels und den damit verbundenen Maßnahmen zur Anpassung an die unvermeidbaren Folgen wurde Anfang Febr. 2023 das Gesetz verabsabschiedet und fortentwickelt. Am 11.02.2023 trat das Klimaschutz -und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg in Kraft
Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK)
Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) schließt an das Klimaschutzgesetz von 2013 an und liefert die konkreten Strategien und Maßnahmen. Es verdeutlicht, was in den nächsten Jahren auf diesem Gebiet getan werden kann und soll. Das IEKK berücksichtigt alle maßgeblichen Quellen von Treibhausgasen. Deshalb umfasst es verschiedene Handlungsbereiche wie Strom, Wärme, Verkehr, Landnutzung und Stoffströme.
Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG)
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg (EWärmeG) regelt seit dem 1. Januar 2010 eine Nutzungspflicht für erneuerbare Energien bei der Wärmeversorgung von Wohngebäuden, wenn die zentrale Heizanlage ausgetauscht wird. Am 1. Juli 2015 trat das neue EWärmeG in Kraft. Die grundlegenden Änderungen sind die Einbeziehung der Nichtwohngebäude in die Erfüllungspflicht und die Steigerung des Einsatzes an erneuerbaren Energien von 10 auf 15 Prozent.