Förderprogramme


Neuerungen bei den Förderprogrammen ab 01. Januar 2024

 

Am 01. Januar 2024 ist die überarbeitete Förderrichtline zu der BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen) in in Kraft getreten.

Hierf finden Sie auf einen Blick die Eckdaten der neuen Förderung für den Heizungstausch und der Förderung für Effizienz-Einzelmaßnahmen.

Häufig gestellte Fragen veröffentlicht das BMWi in den FAQ auf seiner Internetseite.

 


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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 01. Januar 2024 ist die überarbeitete Förderrichtlinie zu der BEG EM in Kraft getreten.

Die Änderungen betreffen auch die Antragstellung beim BAFA. (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)                                                  

 

                                                                                                                                                                                                  

 

 

Beim BAFA kann weiterhin die Förderung von effizienten Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik (außer Heizung), Heizungsoptimierung sowie die Errichtung, der Umbau und die Erweiterung von Gebäudenetzen beantragt werden.

 

Die Zuschüsse für den Heizungstausch (z.Bp. Wärmepumpen, solarthermische Anlagen oder Biomasseanlagen) können künftig nur noch bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden.


Der Fördersatz für Effizienz-Einzelmaßnahmen beträgt auch künftig bis zu 20 Prozent.
Der Grundfördersatz beträgt weiterhin 15 Prozent plus ggf. 5 Prozent Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

 

Beim Austausch der Heizung beträgt die Förderquote bis zu 70 Prozent der Kosten:

- Basisförderung 30 Prozent:               (bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für alle Antragstellergruppen)

- Geschwindigkeitsbonus 20 Prozent: (bis Ende 2028 für den frühzeitigen Austausch alter fossiler Heizungen (für funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie

                                                             mehr als zwanzig Jahre alte Biomasse- und Gasheizungen) für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer)

- Einkommensbonus 30 Prozent:        (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit bis zu 40.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen)

- Effiziezbonus 5 Prozent:                   (Wärmepumpe)

Die Boni sind kumulierbar bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 Prozent!

 


kfw bafa Fördermittel

Hier finden Sie einen ersten Einstieg und Links zu diversen Fördermitteln auf Bundes- bzw. Landesebene.

 

Gerne beraten Sie die Energieberater*innen bei einem stationären Erstberatungstermin über den richtigen Einsatz von Fördermitteln.

 

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung bekommen Sie beim Landratsamt Freudenstadt.


Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen finden Sie hier:



Neubau

Energieeffizient Bauen

Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses


Energieeffizienzfinanzierung

Privathaushalte erhalten ein Darlehen mit besonders günstigen Konditionen, wenn sie ein Energiesparhaus (KfW-Effizienzhaus 70 oder besser) bauen oder kaufen.

 



Bestandsimmobilie

Altersgerecht Umbauen

Ihr Kredit/Zuschuss für mehr Wohnkomfort und weniger Barrieren


Energieeffizient Sanieren

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen


Energieeffizient Sanieren (Ergänzungskredit)

Für die Umstellung von Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien


Energieeffizient Sanieren (Baubegleitung)

Für Planung und Baubegleitung durch Sachverständige


Energieeffizienzfinanzierung

Für die energetische Sanierung von älteren, selbstgenutzten Wohnhäusern oder Eigentumswohnungen erhalten Privathaushalte ein zinsverbilligtes Darlehen.

 



Erneuerbare Energien

BAFA - Heizungsumstellung

Attraktive Investitionszuschüsse für die Umstellung Ihrer Heizung auf Erneuerbare Energien.

ModernisierungsCheck

prüft Wirtschaftlichkeit von Verbesserungsmaßnahmen an Gebäuden. Richtet sich an Hauseigentümer und Mieter und informiert über Einsparpotenziale bei Modernisierungen.


Photovoltaik

Nutzen Sie die Sonnenenergie zur Stromerzeugung


Speicher

Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern


Wohnen mit Zukunft

Privatpersonen, die mit erneuerbaren Energien heizen wollen und entsprechende Anlagen in ihr Haus einbauen lassen, erhalten ein Förderdarlehen.

 



Weitere Informationen

Klimaschutz-Plus

 

Das Umweltministerium hat das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ fortgeschrieben. Die neue Verwaltungsvorschrift ist seit dem 21. Dezember 2020 in Kraft.

 

Im Förderbereich CO2-Minderungsprogramm (siehe Punkt 2.1. der VwV) können z.B. energetische Sanierungen, Erneuerungen von Heizungsanlagen und Verbesserungen des Wärmeschutzes unter den dort aufgeführten Voraussetzungen mit einem maximalen Zuschuss von 200.000 Euro gefördert werden. Der Zuschuss bemisst sich nach der durch die jeweilige Maßnahme erreichte Minderung der Treibhausgasemissionen und beträgt 50 Euro pro vermiedener Tonne CO2-Äquivalent.

 

Für Kommunen (und andere Zuwendungsempfänger) erhöht sich der Zuschuss nach Punkt 2.1.4.7 der VwV um jeweils 10%, wenn diese z.B.

  • sich dauerhaft, nicht projektgebunden an der Grundfinanzierung der regionalen Energieagentur im Kreis mit mindestens 10 Cent pro Einwohner und Jahr beteiligen,
  • ein nicht mehr als fünf Jahre altes, vom Bund gefördertes Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept haben oder einen Klimaschutzmanager beschäftigen, oder
  • sich vor Bewilligung dem Klimaschutzpakt zwischen dem Land und den kommunalen Landesverbänden angeschlossen haben.

Der maximale Bonus beträgt 40%.


BINE Informationsdienst bietet Ihnen online einen Wegweiser durch die Vielzahl der Förderprogramme in Deutschland.


FördermittelCheck

findet für die geplanten Modernisierungsmaßnahmen die passende Förderprogramme der Kommune, des Landes und des Bundes.

 


Förderdatenbank

Förderprogramme und Finanzhilfen des Bundes, der Länder und der EU


Ausgleichsregelung für stromintensive Unternehmen



Nachwachsende Rohstoffe im Überblick



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Kooperationspartner: Landkreis Freudenstadt