Förderung für Solarstromspeicher gefallen

© Energieagentur in Horb
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Privatpersonen und Unternehmen können von der staatlichen KfW Bankengruppe im Programm „Erneuerbare Energien – Speicher “ (275) einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss für die Anschaffung eines Solarstromspeichers in Anspruch nehmen. Der Tilgungszuschuss ist zum 1. Januar von 13 auf 10 % gesunken. Wer den Antrag zu spät stellt, könnte leer ausgehen. Das Förderprogramm der KfW endet Ende 2018.

Wer sich eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 5 kW zulegt, erhält einen maximalen Kreditbetrag von 10.000 Euro und einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 1.000 Euro für die Solarbatterien. Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums stehen nur begrenzt Fördermittel zur Verfügung. Das Förderprogramm endet am 31. Dezember 2018. Da die Mittel rasch erschöpft sein können, ist möglicherweise Eile geboten.


Dabei sind aber die strengen Förderbedingungen zu beachten. Es gibt es nicht für alle Solarspeicher Geld vom Staat. Die Anlage darf eine Größe von 30 kWp nicht überschreiten. Eigentümer  einer Bestandsanlage oder solche die es werden wollen, können nur finanzielle Unterstützung erhalten, wenn ihre Photovoltaikanlage vor dem 31. Dezember 2012 in Betrieb genommen wurde.  Außerdem muss für die Batterien des Speichersystems eine Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren vorliegen, sonst fließt kein Fördergeld. Bei einer solchen Garantie wird im Fall eines Defekts zumindest der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden.

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