Neues Jahr, neue Regeln – auch 2017 ändert sich für Energieverbraucher einiges. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und die Energieagentur in Horb erklären, was für private Haushalte wichtig wird:
- Strompreise: Die Ökostrom-Umlage wird 2017 angehoben, um 0,35 Cent 6,88 Cent pro Kilowattstunde. Auch die Netzentengelte werden deutlich steigen. Viele Anbieter werden daher wohl die Strompreise anheben. Allerdings müssen Verbraucher steigende Preise nicht tatenlos hinnehmen: Es gilt ein Sonderkündigungsrecht. Wer die Preiseerhöhungen umgehen will, kann einen Tarif- oder Anbieterwechsel prüfen.
- Elektrogeräte: Ab September 2017 dürfen gemäß der EU-Ökodesignrichtlinie nur noch Staubsauger verkauft werden, deren maximale Leistung unter 900 Watt liegt – am EU-Label auch daran erkenntlich, dass der Jahresstromverbrauch unter Standardbedingungen bei maximal 43 Kilowattstunden liegen darf. Wichtig zu wissen: Wie Tests der Stiftung Warentest gezeigt haben, geht die Verringerung des Stromverbrauchs nicht zulasten der Saugkraft.
- Heizungsanlagen im Bestand: Schon seit 2016 gibt es eine eigene Energieeffizienz-Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Neu ist ab 2017, dass die Bezirksschornsteinfeger verpflichtet sind, alle noch nicht gekennzeichneten Geräte gestaffelt nach Baujahren zu etikettieren. Das Nationale Label sagt aber nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der spezifischen Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss.
Bei allen Fragen zum effizienten Einsatz von Energie zuhause hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei.