Die KfW meldet: Die Fördertöpfe für die Installation eines PV-Speichers sind vorerst leer. Tilgungszuschüsse (10-25%) und zinsgünstige Kredite sind in diesem Programm (Nr. 275) erst wieder ab dem 1.1.2017 abrufbar.
Energie aus erneuerbaren Quellen ist ausreichend verfügbar, sie aber auch zu nutzen erweist sich aufgrund ihrer speziellen Eigenschaften als Herausforderung. Diese speziellen Eigenschaften sind
einerseits die Schwankungen bei der Erzeugung aber auch das Problem von Angebot und Bedarf. Speicher können hierbei die mit am wichtigsten Aufgabe der Energiewende garantieren: Energie aus
erneuerbaren Quellen kontinuierlich und erzeugungsunabhängig zur Verfügung stellen.
Bedarf ist ausreichend vorhanden und es gibt eine Vielzahl von Speichersystemen. Eines haben sie alle gemeinsam: Den hohen Preis. Um die Markt- und Technologieentwicklung zu beschleunigen und
damit eine Investition zu ermöglichen gibt es dieses Förderprogramm. Die Förderung kann hierbei beantragt werden für die Kombination von Photovoltaik-Anlage mit
Batteriespeichersystem.
Eine aktuelle Meldung der KfW zeigt die hohe Notwendigkei, aber auch dass dieses Problem erkannt wurde. Außerdem: Die - entgegen aller Erwartungen enorme - Bereitschaft zum Handeln. Daher die
traurige Neuigkeit: Für das Förderprogramm gilt aufgrund der hohen Nachfrage vorerst ein Zusagestopp.
Es gibt aber auch eine gute Nachricht: Ab Januar 2017 kann das Förderprogramm Speicher (275) wieder in der bekannten Form beantragt werden. Daher jetzt schon überlegen und gerne
auch bis Anfang 2017 abspeichern, ob es nicht Sinn macht, diese Förderung mitzunehmen.