Das Bundeswirtschaftsministerium bezuschusst mit einem neuen Förderprogramm den Einbau effizienter Pumpen und die Optimierung der Heizungsanlage. 30 Prozent der Ausgaben werden dem Hausbesitzer
erstattet.
Es gibt viele Gründe, warum auch im Jahr 2016 noch immer etwa drei Viertel der Heizungen in Deutschland nicht effizient arbeiten. Unkenntnis über das enorme Einsparpotential und Angst vor hohen
Kosten gehören dazu.
Das neue Förderprogramm des Bundeswirtschaftsministeriums liefert nun wichtige Anreize zur Erhöhung der Sanierungsquote: Mit bis zu 30 Prozent bezuschusst der Staat den Austausch von mindestens
zwei Jahre alten Heizungspumpen durch Hocheffizienzpumpen. Auch bei der Optimierung der Heizungsanlage durch den hydraulischen Abgleich und beim Austausch veralteter Regelungstechnik, also zum
Beispiel der Thermostatventile, winkt dem Hausbesitzer eine Kostenerstattung von 30 Prozent. Energiesparende Technologien, wie moderne Pufferspeicher oder Strangventile, sowie intelligente
Regelungen und die optimale Einstellung des Heizkessels werden zu gleichen Bedingungen gefördert.
Heizungsbranche in den Startlöchern
So sollen bis 2020 jährlich 2 Millionen Pumpen ausgetauscht und zusätzlich 200.000 Heizungsanlagen optimiert werden. „Die Heizungsbranche ist bereit für diese Herausforderung“, erklärt Michael
Herma, Geschäftsführer des Spitzenverbandes der Gebäudetechnik VdZ. Um das ehrgeizige Ziel der Bundesregierung zu erreichen, gelte es jetzt mehr denn je, Endkunden über das riesige
Einsparpotential in ihrem Heizungskeller aufzuklären und sie zum Handeln aufzufordern. „Durch die Förderung amortisieren sich die geringinvestiven Maßnahmen nun noch schneller“ betont Herma. „Mit
unserer Kampagne ‚Intelligent heizen‘ wollen wir deshalb in Zukunft noch mehr Endkunden erreichen“. Das beste Argument liefere dabei die Technologie selbst: Allein der Wechsel auf eine
Hocheffizienzpumpe könne jährlich so viel Strom einsparen, wie für bis zu 500 Waschmaschinengänge benötigt werde.
Kunde stellt Förderantrag
Der Förderantrag erfolgt in zwei Schritten: Zunächst registriert sich der Endkunde bereits vor Maßnahmenbeginn auf der Internetseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dort erhält er eine Vorgangsnummer. Nach der
Umsetzung der Maßnahmen kann auf dem BAFA-Portal ein Antragsformular ausgefüllt werden, das anschließend mit den notwendigen Unterlagen an das BAFA geschickt wird – eine Kopie der Rechnung ist
dafür ausreichend. Zwei Dinge gilt es dabei zu beachten: Bei einem Pumpentausch muss die neue Pumpe beim BAFA als förderfähig gelistet sein. Zudem darf die gestellte Rechnung nur die
förderfähigen Maßnahmen beinhalten.
Quelle: VdZ