Nach einer zweimonatigen Pause wird ein Förderprogramm der KfW in modifizierter Form fortgesetzt: Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Speicher fördet sie die Nutzung von stationären
Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen. Fördertatbestand ist die Erzeugung von umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins
öffentliche Stromnetz einspeisen.
Mit dieser Förderung unterstützt die KfW die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen. Die geförderten Systeme sollen dazu beitragen, kleine bis mittelgroße
Photovoltaik-Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren.
Die Förderung besteht aus zwei Teilen:
- einem zinsgünstigen Kredit der KfW
- einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi).
Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Um für eine Nachrüstung den erhöhten Fördersatz in Anspruch nehmen zu können, muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens sechs Monaten liegen.
Die Anforderungen an Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage:
- Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
- Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
- Ihr Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird von Ihnen mindestens 5 Jahre betrieben.
Weitere Infos bekommen Sie bei uns oder auf den Seiten der KfW (Programm-Nr. 275).