Kommunen erhalten jetzt bis zu 80 Prozent Förderung, wenn Sie für Nichtwohngebäude ein energetisches Sanierungskonzept erstellen lassen oder einen Neubau planen. Den Antrag muss ein qualifizierter Energieberater stellen.
Das Förderprogramm „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen“ ist Bestandteil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz (NAPE). Im Rahmen
des zweiten Fördermoduls wird die Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden gefördert, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder mit dem
Ziel eines KfW-Effizienzhauses. Auch die Neubauberatung für Nichtwohngebäude ist Bestandteil des Moduls. Der durchführende Berater stellt den Antrag und erhält die Zuwendung. Er muss bestimmte
Qualifizierungen vorweisen. Gerne unterstützen wir, Ihre Energieagentur, Sie bei der Suche.
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund und gemeinnützige Organisationen. Anträge
nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) entgegen. Im Beratungsbericht sollen wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufgezeigt werden. Alternativ
wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70).
Die Zuwendung beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro. Für die Präsentation des Beratungsberichts durch den Berater in Entscheidungsgremien kann die
Kommune zusätzlich eine Zuwendung in Höhe von 500 Euro erhalten. Für jedes Gebäude kann die Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden. Der Antragsteller kann jedoch mehrere Beratungen an
verschiedenen Objekten desselben Auftraggebers durchführen.