Jeder Jahreswechsel bringt nicht nur zahlreiche gute Vorsätze mit sich, sondern mindestens ebenso viele neue Gesetze und
Verordnungen. Was für private Haushalte beim Thema Energie wichtig wird, erklärt Ihnen die Energieagentur in Horb:
Strompreise: Viele Netzbetreiber werden 2016 die Entgelte erhöhen, außerdem steigt die Ökostromumlage von 6,17 auf 6,35 Cent. Zwar sinken die Preise an der Strombörse, unter dem Strich wird Strom aber wohl für viele Haushalte teurer. Allerdings sind die Verbraucher nicht wehrlos: Wir raten, bei Preiserhöhungen durch den Versorger einen Tarif- oder Anbieterwechsel zu prüfen. Erhöht der Anbieter die Preise, haben Verbraucher immer ein Sonderkündigungsrecht. Wer Hilfe beim Wechsel benötigt, kann sich an einen Energieberater der Verbraucherzentrale wenden.
Anforderungen an Neubauten: Ab 2016 gelten für Neubauten die neuen, strengeren Standards der Novelle der Energieeinsparverordnung von 2014 (EnEV). Die Obergrenze für den Energiebedarf von neu errichteten Gebäuden wird um 25 Prozent gesenkt. „Die Angabe bezieht sich nur auf den Primärenergiebedarf. Wärme und Strom aus erneuerbaren Energien, etwa einer Solaranlage oder einer Wärmepumpe, werden nicht mit eingerechnet“, erläutert Anna Neumann, Energieberaterin der Energieagentur in Horb. Ferner wird der erlaubte Wärmeverlust durch die Gebäudehülle um 20 Prozent verringert. Das lässt sich mit einer dickeren Dämmung erreichen.
Heizung: Neue Heizgeräte müssen schon seit vergangenem September das EU-Energielabel tragen – ähnlich wie Waschmaschinen. Ergänzt wird dieses ab dem 1. Januar 2016 durch eine eigene Kennzeichnung für Heizungsgeräte im Bestand, das sogenannte „Nationale Effizienzlabel für Altgeräte“. Schritt für Schritt sollen ab 2016 alle Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, gekennzeichnet werden, zum Beispiel von einem Energieberater oder dem Schornsteinfeger. Das Anbringen des Labels ist für Verbraucher kostenlos, darf jedoch nicht verweigert werden. Anna Neumann betont: „Das Nationale Label sagt aber nur etwas über den Gerätetyp, nicht über den tatsächlichen Zustand der Anlage oder die Eignung für den aktuellen Einsatzort aus. Darüber gibt zum Beispiel der Heiz-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale Aufschluss.“
Energielabel: Ein Energielabel gibt es ab dem 1. Januar auch für Wohnraumlüftungsgeräte. Ausgewiesen werden auf dem Etikett die Energieeffizienzklasse von A+ bis G, die Geräuschemissionen sowie der Volumenstrom, also die Menge bewegter Luft. „Lüftungsanlagen sind in der Regel ununterbrochen in Betrieb, ein niedriger Stromverbrauch ist daher besonders wichtig“, erklärt Anna Neumann.
Was auch immer das Jahr 2016 bringen mag: Das Team der Energieagentur in Horb wünscht Ihnen einen guten Jahreswechsel und einen guten Start!