Das Energieeffizienzlabel gibt es ab September 2015 nun auch für Heizungen.
Aber was sagt es aus und welchen Nutzen hat der Endverbraucher davon?
Die von Haushaltsgeräten bekannten Energielabel werden nun auch ab 26. September für Heizanlagen und Warmwasserbereiter eingeführt.
In der ErP-Richtlinie werden alle Heizgeräte bis 70 kW und Wasserspeicher bis 500l bewertet (Heizkessel mit Biomasse sind davon noch ausgenommen)
Mit dem EU-Energielabel (Energieverbrauchskennzeichnung) werden die Wirkungsgrade von Label-Pflichtigen Geräten verglichen. Vereinfacht gesagt das Verhältnis zwischen der Leistung und der Gesamtenergiezufuhr. Endverbraucher können so beim Kauf eines Gerätes unterscheiden, welches energetisch das Effizienteste ist (Kühlschrank mit A+++ hält die Speisen eben genauso kühl wie ein z.B. ein Gerät mit D).