Mit dem ab dem 1. Juli 2015 gültigen Erneuerbaren-Wärme-Gesetz (EWärmeG), haben Hauseigentümer nun eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Bestimmungen des Gesetzes zu erfüllen. In der interaktiven
Grafik des Umweltministeriums finden Sie alle gültigen Erfüllungsoptionen für Wohngebäude
übersichtlich dargestellt.