• Stromkosten: Die Ökostrom-Umlage wird 2015 erstmals leicht sinken, von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreise könnten folgen – ob und um wie viel, liegt jedoch im Ermessen des einzelnen Stromanbieters.
• Haushaltsgeräte: Im Laufe des Jahres 2015 werden weitere Bestimmungen aus der europäischen
Ökodesign- und der Energieverbrauchskennzeichnungs-Richtlinie wirksam. So muss das EU-Energielabel nun auch beim Onlinehandel mit abgebildet werden. Zudem erhalten erstmals auch Dunstabzugshauben
ein EU-Energielabel, die Kennzeichnung für Backöfen wird angepasst. Für Kaffeemaschinen, Dunstabzugshauben, Backöfen und alle Geräte mit einem Netzwerkanschluss (also z.B. Drucker, Modems, etc.)
gelten zudem künftig strengere Anforderungen an den Stromverbrauch.
• Heizungsanlagen: Gleich mehrere Neuerungen betreffen die Betreiber von Heizungsanlagen.
Standard-Öl- und Gasheizkessel müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind. Für Ein- und Zweifamilienhausbesitzer gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus nach dem
1.2.2002 bezogen wurde. Ferner gelten auch für Heizkessel, Kombiboiler und Warmwasserbereiter ab dem 26.9.2015 verschärfte Effizienzanforderungen und eine Kennzeichnungspflicht mit dem
EU-Energielabel.
• Dämmung: Begehbare oberste Geschossdecken müssen spätestens ab dem 31.12.2015 ausreichend gedämmt sein. Ausgenommen sind Ein- und Zwei-Familienhäuser, die die Eigentümer bereits vor dem 1.2.2002 selbst bewohnt haben, sowie oberste Geschossdecken, die bereits einen sogenannten „Mindestwärmeschutz“ haben.
• Energiekennwerte: Die Angabe von Energiekennwerten in Immobilienanzeigen ist bereits seit Mai 2014 Pflicht. Ab 1.5.2015 gilt die Verletzung dieser Pflicht jedoch als Ordnungswidrigkeit.
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